Heute am 4. Mai 2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Europa Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der alten Richtlinie „95/46/EG“ (Datenschutz-Grundverordnung) bekannt gegeben.
Unternehmer haben nun bis zum 25.05.2018 Zeit die EU DS-GVO (English: General Data Protection Regulation) und alle im Unternehmen verwendete Datenanwendungen an die neue Rechtslage anzupassen. Mit dieser Checkliste hilft die WKO, Ihrem Unternehmen, die erforderlichen Schritte rechtzeitig umzusetzen.
Bis einschließlich 24.05 2018 gilt die derzeitige Regelungen nach dem DSG 2000.
Hinweis:
Dieser Artikel stellt Rechtsberatung dar. Bei Fragen empfehlen wir einen Datenschutzbeauftragten bzw. Rechtsanwalt zu kontaktieren.