Die DS-GVO stellt den Datenschutz bei vielen Unternehmen, egal ob Großkonzern, KMU oder EPU auf den Prüfstand.
Das Inkrafttreten der DS-GVO in einem Jahr zum 25.05.2018 wird noch der ein oder andere Hürdenlauf für manche Unternehmer.
Wie die DS-GVO nun angehen 1. Schritt ist ein Vorgespräch über die spezifische Situation in Ihres Unternehmens. Wir bieten hier ein 1/2 Stündiges kostenfreies Gespräch um Ihre Situation einschätzen zu können bei Interesse folgen Sie diesem Link.
Wenn Ihre Daten, vor allem Personenbezogene Datensätze in der Cloud speichern, international vernetzte Standorte betreiben, oder wenn Sie Daten besonderer Kategorien haben & wenn Sie neue Technologien einsetzen, kommen neue Vorgaben hinzu. Auch die Frage ob/muss eines Datenschutzbeauftragten lässt sich in einem ersten Gespräch sofort klären.
Alles andere zum Thema DS-GVO ist in einem überschaubaren Ausmaß mit speziellen Werkzeugen & Methoden lösbar.
Die erarbeiteten Maßnahmen werden einmalig in Ihrem Unternehmen erstellt und dokumentiert. Mit diesem Pflichtenheft ist auch ein jährliches Audit der Systemspezifischen Daten möglich und der Nachweis über die Wirksamkeit der gesetzten Methoden zur Erreichung der DS-GVO Konformität ist leicht zu erbringen.
Weitere Informationen zum Thema und zum DS-GVO Checkup finden Sie auf der Seite DSGVO.
Datenschutz richtig umsetzen ist nicht schwierig.
Hinweis:
Dieser Artikel stellt Rechtsberatung dar. Bei Fragen empfehlen wir einen Datenschutzbeauftragten bzw. Rechtsanwalt zu kontaktieren.